Brandschadensanierung
bei Gebäude- und Hausratschäden
Wir erstellen ein detailliertes und übersichtliches Angebot und führen dringend erforderliche Erstmaßnahmen aus.
Den Brandschaden bearbeiten wir bis zur vollständigen Sanierung.
Für nicht zu sanierende Hausrat- bzw. Gebäudeteile erstellen wir ein übersichtliches Schadensprotokoll.
Wir arbeiten nach den erforderlichen Richtlinien der BG (BGR 128 = Berufsgenossenschaftliche Regeln für Arbeiten in kontaminierten Bereichen), des VdS (2357 VdS = Richtlinien zur Brandschadensanierung) und den TRGS (Technischen Regeln für Gefahrstoffe).

